1. Waffengesetz
Soweit es sich um Waren handelt, deren Verkauf nach dem Waffengesetz
genehmigungspflichtig ist, erfolgen entsprechende Lieferungen
nur, nachdem uns der erforderliche Erwerbsschein in geeigneter
Form vorgelegt worden ist.
2. Vertragsgegenstand
Muster bzw. Abbildungen zeigen nur den ungefähren Ausfall
der Ware und sind unverbindlich. Handelsübliche Abweichungen
bleiben vorbehalten. Artikel, die in der Fortentwicklung der Herstellung
unter Ablösung des bisherigen Modells in neuer Form herausgebracht
werden, können von uns in Erfüllung eines auf den alten
Artikel erteilten Auftrags ohne vorherige Rückfrage beim
Käufer geliefert werden
3. Preise
Berechnet werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise zuzüglich
Mehrwertsteuer, es sei denn, umstehend ist etwas anderes vereinbart
worden.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt im allgemeinen kurzfristig. Höhere
Gewalt, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Kriegen, nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie sonstigen unvorhergesehenen
Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, entbindet uns von
den eingegangenen Verpflichtungen.
5. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Schäden
oder Verluste auf dem Transport muß der Käufer unverzüglich
im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen und Bedingungen der
Beförderungsunternehmen den anliefernden Fuhrunternehmen
bzw. den Poststellen (Zustellpostamt) anzeigen. Der Käufer
bleibt trotzdem zur termingerechten Kaufpreiszahlung verpflichtet.
6. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im
Falle eines Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir sind
berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen oder
Vorauskasse zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Regulierung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8. Gewährleistung bei Neuwaren
Im Falle der Sachmängelhaftung wird die Ware nach unserer
Wahl nachgebessert, neugeliefert oder zum Rechnungswert zurückgenommen.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Käufer hat hierzu
eine angemessene Frist, ausreichend Gelegenheit zu gewähren,
und außerdem darf er vom Kaufpreis nicht mehr zurückhalten
als dem durch den Mangel verursachten Minderwert der Ware entspricht.
Die Gewährleistung entfällt: Bei Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
(Pflege, Handhabung, Benutzung, Aufbewahrung) oder übermäßiger
Beanspruchung, Eingriffen oder Veränderungen seitens des
Käufers oder Dritter, natürlichen Verschleißerscheinungen
und ähnlichen Fällen.
9. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren
Gebrauchtwaren werden in dem Zustand verkauft, indem sie sich
befinden. Eine Sachmängelhaftung wird nicht übernommen.
Beschreibungen mündlicher und schriftlicher Art sind keine
Eigenschaftszusicherungen.
10. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weilheim, es gilt das
Recht der BRD, das einheitliche Gesetz über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen. Das einheitliche Gesetz über den
Abschluß von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen gelten nicht. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung
ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden ist. Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam
sein, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.