Allgemeine Geschäftsbedingungen
Waffenhaus Burkardt

Firmengründung 1978

1. Waffengesetz
Soweit es sich um Waren handelt, deren Verkauf nach dem Waffengesetz genehmigungspflichtig ist, erfolgen entsprechende Lieferungen nur, nachdem uns der erforderliche Erwerbsschein in geeigneter Form vorgelegt worden ist.
2. Vertragsgegenstand
Muster bzw. Abbildungen zeigen nur den ungefähren Ausfall der Ware und sind unverbindlich. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Artikel, die in der Fortentwicklung der Herstellung unter Ablösung des bisherigen Modells in neuer Form herausgebracht werden, können von uns in Erfüllung eines auf den alten Artikel erteilten Auftrags ohne vorherige Rückfrage beim Käufer geliefert werden
3. Preise
Berechnet werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, es sei denn, umstehend ist etwas anderes vereinbart worden.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt im allgemeinen kurzfristig. Höhere Gewalt, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Kriegen, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, entbindet uns von den eingegangenen Verpflichtungen.
5. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Schäden oder Verluste auf dem Transport muß der Käufer unverzüglich im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Beförderungsunternehmen den anliefernden Fuhrunternehmen bzw. den Poststellen (Zustellpostamt) anzeigen. Der Käufer bleibt trotzdem zur termingerechten Kaufpreiszahlung verpflichtet.
6. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir sind berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen oder Vorauskasse zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Regulierung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8. Gewährleistung bei Neuwaren
Im Falle der Sachmängelhaftung wird die Ware nach unserer Wahl nachgebessert, neugeliefert oder zum Rechnungswert zurückgenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Käufer hat hierzu eine angemessene Frist, ausreichend Gelegenheit zu gewähren, und außerdem darf er vom Kaufpreis nicht mehr zurückhalten als dem durch den Mangel verursachten Minderwert der Ware entspricht. Die Gewährleistung entfällt: Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Pflege, Handhabung, Benutzung, Aufbewahrung) oder übermäßiger Beanspruchung, Eingriffen oder Veränderungen seitens des Käufers oder Dritter, natürlichen Verschleißerscheinungen und ähnlichen Fällen.
9. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren
Gebrauchtwaren werden in dem Zustand verkauft, indem sie sich befinden. Eine Sachmängelhaftung wird nicht übernommen. Beschreibungen mündlicher und schriftlicher Art sind keine Eigenschaftszusicherungen.
10. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weilheim, es gilt das Recht der BRD, das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Das einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.